Allgemeine Geschäftsbedingungen der BUZZWOO! GmbH & Co. KG für das Programm KI-Accelerator und die Lernplattform KI / ACCELERATOR

Teil A — Vertragsbedingungen für Kunden

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der BUZZWOO! GmbH & Co. KG, Alexanderstraße 81, 70182 Stuttgart („BUZZWOO") und ihren Kunden über das Programm „KI-Accelerator" einschließlich der Nutzung der Lernplattform KI / ACCELERATOR („Plattform") sowie über eine Alumni-Membership.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BUZZWOO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen

(1) Das Programm umfasst je gebuchtem Teilnehmerplatz nach Maßgabe des Angebots insbesondere:

a) den Zugang zur Plattform mit dem Curriculum (Lerneinheiten, Videos, Übungen, Lernkontrollen, Vorlagen) für die Laufzeit der gebuchten Kohorte,

b) Live-Gruppen-Sessions sowie 1:1-Kickoff und 1:1-Coachings,

c) die Begleitung des Meisterstück-Projekts und den Demo Day,

d) ein Zertifikat nach § 12,

e) den Zugang zur Slack-Community der Kohorte.

(2) Das Programm ist in Phasen gegliedert, die zeitlich gestaffelt freigeschaltet werden. Inhalte und Termine einer Kohorte ergeben sich aus der Plattform.

(3) Nicht Bestandteil der Leistung sind Lizenzen für KI-Dienste Dritter. Das für die Übungen erforderliche Claude-Abonnement schließt der Kunde oder auf seine Veranlassung die teilnehmende Person unmittelbar mit Anthropic ab; BUZZWOO ist hieran nicht beteiligt. Für dessen Nutzung gelten die Bedingungen von Anthropic.

(4) BUZZWOO schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Schulungs- und Begleitleistungen (Dienstleistung), nicht einen bestimmten Lern- oder Geschäftserfolg.

(5) BUZZWOO darf das Curriculum fortentwickeln und einzelne Inhalte aktualisieren oder ersetzen, soweit Umfang und Lernziel des Programms gleichwertig bleiben.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von BUZZWOO durch den Kunden in Textform oder durch Auftragsbestätigung von BUZZWOO zustande.

§ 4 Teilnehmerplätze, Kohorten, Konten

(1) Der Kunde bucht eine bestimmte Anzahl Teilnehmerplätze für eine Kohorte. Eine offene Kohorte umfasst höchstens 10 Teilnehmende; je Unternehmen sind dort bis zu 3 Plätze buchbar. Exklusive Firmenkohorten werden gesondert vereinbart.

(2) Jeder Platz ist einer namentlich benannten Person zugeordnet. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben und Konten nicht von mehreren Personen genutzt werden.

(3) Der Kunde lädt seine Teilnehmenden über die Plattform ein oder benennt sie BUZZWOO. Ein Austausch von Teilnehmenden ist nach Absprache mit BUZZWOO möglich, solange der Programmablauf dies zulässt.

(4) Unternehmensadministratoren des Kunden können auf der Plattform Teilnehmende einladen und entfernen sowie Teams verwalten, soweit die Plattform dies vorsieht.

§ 5 Termine und Kohortenstart

(1) Startdatum der Kohorte und Termine der Live-Sessions teilt BUZZWOO rechtzeitig mit.

(2) BUZZWOO kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit von Referierenden oder zu geringer Teilnehmerzahl, einen Kohortenstart oder einzelne Termine verschieben; der Kunde wird unverzüglich informiert. Verschiebt sich der Kohortenstart um mehr als 4 Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Vergütung wird erstattet.

(3) Versäumen Teilnehmende Live-Sessions, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Minderung; Aufzeichnungen von Gruppen-Sessions stehen für den in der Datenschutzerklärung genannten Zeitraum auf der Plattform zur Verfügung.

§ 6 Plattform

(1) BUZZWOO stellt die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit und hält sie in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nicht vereinbart.

(2) Für die Nutzung benötigt der Kunde einen aktuellen Browser und eine Internetverbindung; die unterstützten Browser nennt BUZZWOO auf Anfrage.

(3) Nach Abschluss des Programms besteht Zugang zur Plattform für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen; danach nur im Rahmen einer Alumni-Membership (§ 10).

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass seine Teilnehmenden die Nutzungsbedingungen (Teil B) einhalten.

(2) Der Kunde informiert seine Teilnehmenden vor der Einladung über die Teilnahme und die damit verbundene Datenverarbeitung, insbesondere unter Hinweis auf die Datenschutzerklärung der Plattform, und erfüllt die ihn als Arbeitgeber treffenden Pflichten, einschließlich etwaiger Beteiligungsrechte einer Arbeitnehmervertretung.

(3) Der Kunde übermittelt nur zutreffende Daten der Teilnehmenden und teilt Änderungen (z. B. Ausscheiden) unverzüglich mit.

(4) Der Kunde sorgt dafür, dass in Übungen, Reflexionen, Meisterstück und Live-Sessions keine Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten Dritter eingebracht werden, deren Offenlegung gegenüber BUZZWOO und anderen Teilnehmenden der Kohorte er nicht verantworten kann.

§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das Programm wird über 4 Lehrmonate monatlich abgerechnet, jeweils am Ende eines Lehrmonats. Eine Vorauszahlung ist nicht geschuldet, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann BUZZWOO nach Zahlungserinnerung in Textform und Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen den Zugang der betroffenen Teilnehmenden zur Plattform bis zum Zahlungseingang sperren. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt. Nach Zahlungseingang wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

§ 9 Geld-zurück-Garantie (30 Tage risikofrei)

(1) Kündigt der Kunde einen Teilnehmerplatz bis spätestens 30 Tage nach dem Startdatum der Kohorte, erstattet BUZZWOO die für diesen Platz gezahlte Vergütung bzw. stellt keine Vergütung in Rechnung. Eine Kündigung vor Start der Kohorte ist stets erstattungsfähig.

(2) Die Kündigung erfolgt in Textform gegenüber BUZZWOO (z. B. an accelerator@buzzwoo.de). Maßgeblich ist der Zugang. Mit Wirksamwerden endet der Zugang der betroffenen Teilnehmenden.

(3) Verschiebt BUZZWOO den Kohortenstart, läuft die Frist ab dem neuen Startdatum.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Alumni-Membership

(1) Der Vertrag über das Programm läuft für die Dauer der gebuchten Kohorte; eine ordentliche Kündigung ist außer nach § 9 ausgeschlossen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für BUZZWOO liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als einer Monatsvergütung in Verzug ist oder Teilnehmende trotz Abmahnung wiederholt gegen Teil B verstoßen.

(3) Ist im Angebot eine Alumni-Membership ausgewiesen, beginnt sie 30 Tage nach Programmende zu den im Angebot genannten Bedingungen. Der Kunde kann ihr bis zum Ende dieser 30 Tage in Textform widersprechen; dann kommt sie nicht zustande. BUZZWOO weist den Kunden spätestens 14 Tage vor ihrem Beginn in Textform auf den Beginn, die Vergütung und das Widerspruchsrecht hin. Danach ist sie zum Ende jedes Kalendermonats kündbar. Ist keine Alumni-Membership ausgewiesen, kann sie gesondert gebucht werden.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) BUZZWOO räumt dem Kunden und seinen Teilnehmenden für die Dauer des Zugangs das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Inhalte der Plattform für interne Zwecke des Kunden zu nutzen.

(2) Vorlagen und Skill-Templates, die BUZZWOO zur Übernahme in die eigenen Abläufe bereitstellt, darf der Kunde zeitlich unbegrenzt intern nutzen und anpassen.

(3) Arbeitsergebnisse, die Teilnehmende im Programm erstellen (insbesondere eigene Skills und das Meisterstück), stehen dem Kunden zu. BUZZWOO darf sie speichern, zur Begleitung und Bewertung einsehen und, soweit im Programm vorgesehen (z. B. Demo Day), der Kohorte zugänglich machen; jede weitere Nutzung, insbesondere als Referenz, bedarf der Zustimmung des Kunden.

(4) Unzulässig sind insbesondere das Herunterladen oder Aufzeichnen von Videos außerhalb der vorgesehenen Funktionen, die Weitergabe von Inhalten an Dritte, die Nutzung zur Schulung Dritter sowie automatisierte Auslesevorgänge.

§ 12 Zertifikat und Nachweise

(1) Teilnehmende, die das Curriculum abschließen und deren Meisterstück freigegeben wurde, erhalten ein Zertifikat.

(2) Zertifikat und im Programm erstellte Dokumentationsvorlagen sollen den Kunden beim Nachweis von KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung) unterstützen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar; die rechtliche Bewertung im Einzelfall obliegt dem Kunden.

§ 13 Mängel

(1) Mängel der Plattform beseitigt BUZZWOO innerhalb angemessener Frist, nachdem der Kunde sie in Textform gemeldet hat. Im Übrigen gelten für die Bereitstellung der Plattform die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von BUZZWOO für Mängel der Plattform, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung nach § 14 bleibt unberührt.

(3) Für Schulungs- und Begleitleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts.

§ 14 Haftung

(1) BUZZWOO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Unbeschadet Absatz 1 haftet BUZZWOO nicht für Ergebnisse, die Teilnehmende mit KI-Diensten Dritter erzeugen, und nicht für die Verfügbarkeit dieser Dienste.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Beauftragten von BUZZWOO.

§ 15 Datenschutz

(1) BUZZWOO verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden und Ansprechpersonen als eigenständig Verantwortlicher nach Maßgabe der Datenschutzerklärung (www.buzzwoo.ai/datenschutz), nicht im Auftrag des Kunden. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird daher nicht geschlossen.

(2) BUZZWOO wertet die Nutzung der Plattform zur Qualitätssicherung und Begleitung aus. Berichte an den Kunden über Lernfortschritt und Nutzung enthalten nur zusammengefasste Werte für alle Teilnehmenden des Kunden bzw. der Kohorte; personenbezogen erhält der Kunde insoweit nur die Angabe, ob eine teilnehmende Person das Programm abgeschlossen und ein Zertifikat erhalten hat. Unberührt bleiben die Angaben, die Unternehmensadministratoren auf der Plattform zur Verwaltung der Plätze sehen (Name, E-Mail-Adresse, Team, Rolle, Status, letzte Anmeldung), sowie Mitteilungen über Sperrungen und Abmahnungen nach § 10 Abs. 2 und Teil B Nr. 5.

§ 16 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, ihr bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss. Diese Pflicht gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

§ 17 Referenzen

BUZZWOO nennt den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 18 Änderungen dieser AGB

BUZZWOO kann diese AGB mit Wirkung für laufende Verträge ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung, neue Plattformfunktionen) erforderlich ist, das bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht berührt und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist BUZZWOO in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen. Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Vergütung, der Laufzeit und der Kündigungsregeln bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil B — Nutzungsbedingungen für Teilnehmende

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Personen, die auf Einladung eines Kunden von BUZZWOO ein Konto auf der Plattform nutzen (Teilnehmende). Sie werden mit dem Einrichten Ihres Kontos vereinbart; die Nutzung ist für Sie kostenlos. Gesetzliche Rechte, die Ihnen gegenüber BUZZWOO zustehen, werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

  1. Zugang. Ihr Konto ist persönlich. Geben Sie Ihre Zugangsdaten nicht weiter und schützen Sie sie angemessen; wir empfehlen die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Melden Sie einen Missbrauch Ihres Kontos unverzüglich an accelerator@buzzwoo.de.
  2. Inhalte. Die Inhalte der Plattform sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen sie im Rahmen Ihrer Teilnahme für Ihre Arbeit im Unternehmen nutzen, aber nicht herunterladen (soweit keine Download-Funktion vorgesehen ist), aufzeichnen, veröffentlichen oder an Dritte weitergeben.
  3. Eigene Beiträge. In Reflexionen, Notizen, Supportanfragen, Live-Sessions und der Community bringen Sie nur Inhalte ein, zu deren Weitergabe Sie berechtigt sind – keine vertraulichen Daten Dritter, keine Zugangsdaten, keine rechtswidrigen Inhalte.
  4. Live-Sessions und Aufzeichnungen. Gruppen-Sessions werden aufgezeichnet und sind für Ihre Kohorte abrufbar. Ob Sie Kamera und Mikrofon einschalten, entscheiden Sie selbst. Fertigen Sie keine eigenen Aufzeichnungen von Sessions an.
  5. Missbrauch und Maßnahmen. Unzulässig sind Eingriffe in die technische Funktion der Plattform, automatisierte Abrufe und Versuche, auf fremde Konten oder Daten zuzugreifen. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann BUZZWOO Inhalte entfernen oder Ihren Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren; die Maßnahme richtet sich nach Schwere und Wiederholung des Verstoßes. Die Entscheidung trifft ein Mitglied des BUZZWOO-Teams, kein automatisiertes System. Über eine Maßnahme informieren wir Sie unter Angabe der Gründe sowie Ihr Unternehmen. Sie können der Entscheidung jederzeit unter kontakt@buzzwoo.de widersprechen; wir prüfen sie dann erneut. Ihr Recht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
  6. Ende des Zugangs. Ihr Zugang endet, wenn Ihr Unternehmen Ihren Platz beendet, der Vertrag mit Ihrem Unternehmen endet oder – ohne Alumni-Membership – der Übergangszeitraum von 30 Tagen nach Programmende abläuft; ausgestellte Zertifikate behalten ihre Gültigkeit.
  7. Datenschutz. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten, einschließlich der Lernanalyse und Ihres Widerspruchsrechts, finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Stand: 01.08.2026 · Version 1.0